Sie verwenden einen nicht mehr unterstützten Browser, daher kann die Webseite teilweise nicht korrekt dargestellt werden.
Haus und Wohnen Bichsel Notariat Advokatur Münsingen

Haus, Eigentumswohnung, Bauland

Grundstücke im Sinne des Zivilgesetzbuchs (ZGB) sind bebaute oder unbebaute Landparzellen, also Häuser, Eigentumswohnungen oder Land. Statt von Häusern spricht man oft auch von Liegenschaften und statt von Eigentumswohnungen spricht man bisweilen auch von Stockwerkeigentum.

Auch das Baurecht, d.h. das Recht auf einem (mit dem betreffenden Baurecht belasteten) Grundstück ein Gebäude oder eine andere Baute zu errichten und/oder beizubehalten, kann ein Grundstück im Sinne des ZGB sein.