Revisionsstelle einer AG
Die Revisionsstelle prüft die Jahresrechnung der AG und erstattet der Generalversammlung jährlich schriftlichen Bericht.
Die Wahl einer unabhängigen Revisionsstelle ist grundsätzlich obligatorisch. Der Verzicht auf eine Revisionsstelle ist jedoch zulässig, wenn die AG nicht mehr als zehn Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt hat und alle Aktionärinnen und Aktionäre dem Verzicht zustimmen.