Die Notarin, der Notar
Unabhängige Fachleute
Die bernische Notarin, der bernische Notar sind Juristen mit Hochschulausbildung, die ihren Beruf unabhängig ausüben. Sie unterstehen einer ständigen Aufsicht. Ihre Gebühren sind in einer kantonalen Verordnung geregelt.
Beratende Urkundspersonen
Dank ihrer vielseitigen Ausbildung können die bernischen Notarinnen und Notare nicht nur öffentliche Urkunden ausstellen, sie bieten auch eine umfassende zivil- und steuerrechtliche Beratung an. Sie sind Spezialistinnen und Spezialisten für Verträge und Vertragsgestaltung, auch im nichtbeurkundungspflichtigen Bereich. Sie sorgen dafür, dass die von ihnen vorbereiteten Verträge (Ehe- und Erbverträge, Kaufverträge, Schuldbrieferrichtungen und -erhöhungen, Dienstbarkeitsverträge) und Urkunden (Testamente, Stiftungsurkunden, Gesellschaftsgründungen) klar formuliert und Konflikte somit vermieden werden.
Umfassende Dienstleistung
Die Notarinnen und Notare beraten Sie kompetent. Sie erledigen sämtliche mit einem Geschäft verbundenen Aufgaben, treffen die notwendigen Abklärungen, führen Verhandlungen und reichen die erforderlichen Dokumente bei den Behörden ein. Dank der strengen beruflichen Aufsicht und dem gesetzlich geschützten Berufsgeheimnis sind sie die idealen Partner für Treuhand- und Verwaltungsgeschäfte.