Willensvollstrecker Ehevertrag
Die Willensvollstreckerin oder der Willensvollstrecker ist eine beliebige Person, welche von der Erblasserin oder vom Erblasser mittels Testament oder Erbvertrag dazu beauftragt worden ist, deren bzw. dessen letzten Willen zu vollziehen.
Dies kann folgende Tätigkeiten umfassen:
- Verwaltung der Erbschaft
- Bezahlung von Erbschaftsschulden
- Ausrichtung von Vermächtnissen
- Durchführung der Erbteilung
Für ihre Tätigkeit haben Willensvollstrecker/innen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung.