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Erben und Schenken - Bichsel Notariat Advokatur Münsingen

Willensvollstrecker Ehevertrag

Die Willensvollstreckerin oder der Willensvollstrecker ist eine beliebige Person, welche von der Erblasserin oder vom Erblasser mittels Testament oder Erbvertrag dazu beauftragt worden ist, deren bzw. dessen letzten Willen zu vollziehen.

Dies kann folgende Tätigkeiten umfassen:

Für ihre Tätigkeit haben Willensvollstrecker/innen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung.