Kommanditgesellschaft
Die Kommanditgesellschaft eignet sich dort, wo ein Unternehmen betrieben wird, das die Möglichkeiten eines Einzelnen übersteigt, aber noch nicht nach einer grossen, anonymen Organisation ruft. Zudem erlaubt die Kollektivgesellschaft die Beteiligung von Personen mit unterschiedlicher Haftung.
Die Kommanditgesellschaft setzt sich aus zwei Arten von Gesellschafterinnen und Gesellschaftern zusammen: den Kommanditären und den Komplementären. Eine Kommanditgesellschaft liegt vor, wenn ein oder mehrere Kommanditäre sowie ein oder mehrere Komplementäre unter gemeinsamer Firma ein kaufmännisches Unternehmen betreiben.
Die Kommanditgesellschaft muss nicht speziell gegründet werden. Sie liegt vor, wenn sich mindestens ein Kommanditär und ein Komplementär darüber geeinigt haben, gemeinsam ein kaufmännisches Unternehmen zu betreiben. In der Regel empfiehlt sich jedoch der Abschluss eines schriftlichen Gesellschaftsvertrags.
Die Kommanditgesellschaft muss im Handelsregister eingetragen werden.
Für die Schulden der Kommanditgesellschaft haftet zunächst das Gesellschaftsvermögen. Reicht dieses nicht aus, so haften für die Restschuld alle Gesellschafterinnen und Gesellschafter persönlich und unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen, die Kommanditäre jedoch nur bis zur Höhe einer bestimmten, im Handelsregister eingetragenen Summe (Kommanditsumme). Die Tatsache, dass die Komplemetäre letztlich unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen haften, kann sich vorteilhaft auf das Vertrauen Dritter in die Gesellschaft auswirken.