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Grundbuch

Jedes Grundstück ist im Grundbuch (Grundstückverzeichnis), welches nach Gemeinden geordnet ist, unter einer individuellen Nummer eingetragen.

Der Grundbuchauszug enthält die Beschreibung des Grundstücks, die Angabe der Eigentümerin bzw. des Eigentümers sowie eine Auflistung allfälliger auf dem Grundstück eingetragener Dienstbarkeiten, Grundpfandrechte, Grundlasten, Anmerkungen und Vormerkungen.

Das Grundbuch wird im Kanton Bern durch fünf regionale Grundbuchämter (mit zwei Dienststellen) geführt. Eine Einsicht in das Grundbuch ist für bestimmte Angaben voraussetzungslos, für bestimmte Angaben nur bei Nachweis eines besonderen Interesses möglich (vgl. Art. 26 ff. Grundbuchverordnung [GBV]).