Geschäftsführung
Grundsätzlich sind alle Gesellschafterinnen und Gesellschafter zur gemeinsamen Geschäftsführung berechtigt und verpflichtet.
Die Geschäftsführung kann jedoch durch die Statuten oder durch Gesellschaftsbeschluss einer oder mehreren natürlichen Personen, die nicht Gesellschafterinnen oder Gesellschafter sein müssen, übertragen werden.