Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat besteht aus einem oder mehreren Mitgliedern, die nicht Aktionärinnen oder Aktionäre sein müssen.
Er ist für die Geschäftsführung zuständig.
Der Verwaltungsrat besteht aus einem oder mehreren Mitgliedern, die nicht Aktionärinnen oder Aktionäre sein müssen.
Er ist für die Geschäftsführung zuständig.