Einzelunternehmen, GmbH, AG
Grundsätzlich steht es in der Schweiz jedermann offen, ein eigenes Unternehmen zu gründen. Dabei kann die künftige Geschäftsfrau oder der künftige Geschäftsmann zwischen den verschiedenen Rechtsformen wählen, welche das Zivilgesetzbuch (ZGB) und das Obligationenrecht (OR) zur Verfügung stellen.
Folgende Unternehmensformen stehen zur Verfügung:
- Einzelunternehmen
- Aktiengesellschaft (AG)
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Weitere Unternehmensformen
Welche Unternehmensform die geeignetste ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab und ist im Einzelfall abzuwägen. Zu berücksichtigen sind beispielsweise der Zweck, die mitwirkenden Personen, die Art und Weise der Mitwirkung, das zur Verfügung stehende Kapital, die Haftungsverhältnisse, die Firma bzw. der Name, die Unternehmensnachfolge und die steuerlichen Folgen.
Die AG und die GmbH entstehen mit der Gründung und Eintragung im Handelsregister. Die Gründung muss öffentlich beurkundet werden. Die öffentliche Beurkundung erfolgt im Kanton Bern durch die Notarin oder den Notar.
Nebst der Durchführung der öffentlichen Beurkundung berät die Notarin oder der Notar die Gründerinnen und Gründer in sämtlichen Fragen des Unternehmensrechts, gibt Auskunft über die anfallenden Kosten und über die unmittelbaren Steuerfolgen, fasst allfällige Verträge ab und organisiert den Verkehr mit dem Handelsregister.