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Unternehmensformen - Bichsel Notariat Advokatur Münsingen

Revisionsstelle einer GmbH

Die Revisionsstelle prüft die Jahresrechnung der GmbH und erstattet der Gesellschafterversammlung jährlich schriftlichen Bericht.

Die Wahl einer unabhängigen Revisionsstelle ist grundsätzlich obligatorisch. Der Verzicht auf eine Revisionsstelle ist jedoch zulässig, wenn die GmbH nicht mehr als zehn Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt hat und alle Gesellschafterinnen und Gesellschafter dem Verzicht zustimmen.