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Erben und Schenken - Bichsel Notariat Advokatur Münsingen

Todesfall

Nach Eintritt eines Todesfalls müssen die Angehörigen einige wichtige Vorkehrungen treffen:

Sofortmassnahmen:
  • Benachrichtigung der Angehörigen
  • ev. Benachrichtigung der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers
  • Meldung des Todesfalls an das Zivilstandsamt des letzten Aufenthaltsorts der/des Verstorbenen. Dabei sind die Niederlassungsbewilligung der/des Verstorbenen und die vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung vorzulegen.
  • Organisation der Beisetzung (Zeit, Ort, Abdankung, Leidmahl)
  • Aufsetzen, Druck und Versand von Todesanzeigen
  • Sofern Testamente und/oder Erbverträge vorgefunden werden, sind diese unverzüglich bei der zuständigen Behörde einzureichen (Kanton Bern: Einwohnergemeinderat oder spezielle Amtsstelle am letzten Wohnsitz der/des Verstorbenen)
  • Benachrichtigung von Pensionskassen, Lebensversicherungen usw. der/des Verstorbenen
  • Aufnahme des Siegelungsprotokolls durch die zuständige Behörde (Kanton Bern: Präsident/in oder Mitglied des Gemeinderats oder Siegelungsbeamtin/Siegelungsbeamter am letzten Wohnsitz der/des Verstorbenen)
  • ev. Kündigung von Verträgen (z.B. des Wohnungsmietvertrags) der/des Verstorbenen
Weitere Massnahmen: