Weitere Unternehmensformen
Nebst dem Einzelunternehmen, der Aktiengesellschaft (AG) und der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) stellen das Zivilgesetzbuch (ZGB) und das Obligationenrecht (OR) folgende Unternehmensformen zur Verfügung:
Welche Unternehmensform die geeignetste ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab und ist im Einzelfall abzuwägen. Zu berücksichtigen sind beispielsweise der Zweck, die mitwirkenden Personen, die Art und Weise der Mitwirkung, das zur Verfügung stehende Kapital, die Haftungsverhältnisse, die Firma (Name), die Unternehmensnachfolge und die steuerlichen Folgen.
Die Notarin bzw. der Notar berät Sie bei der Wahl einer geeigneten Unternehmensform umfassend.