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Haus und Wohnen Bichsel Notariat Advokatur Münsingen

Miteigentum und Gesamteigentum

Das Eigentum an einem Grundstück kann einer oder mehreren Personen zustehen.

Wenn das Eigentum in Quoten (z.B. in zwei Quoten zu je ½) aufgeteilt ist und jede Person über ihre Quote alleine verfügen kann, spricht man von Miteigentum.

Wenn das Eigentum nicht in Quoten aufgeteilt ist und die beteiligten Personen nur gemeinsam über das Grundstück verfügen können, spricht man von Gesamteigentum.